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Ing. Johannes Königsmayr
Staatl. gepr. Vermögensberater

Harrerstraße 3
A-4060 Leonding
Tel.: +43 (0) 699/15 08 1999
@: johannes@koenigsmayr.at
Web: www.koenigsmayr.at

Unfallversicherung

Unfallvorsorge - Für die Wechselfälle des Lebens

"Glück gehabt!" - Wie oft haben Sie sich das schon gesagt, wenn wieder einmal etwas gerade noch gut gegangen ist und Sie mit heiler Haut davon gekommen sind. Kritische Situationen gibt es fast jeden Tag. Doch nicht immer geht es glimpflich aus.

Wie sieht es dann mit Ihrem Schutz aus? Wer trägt die finanziellen Folgen des Unfalls, zum Beispiel wenn Ihre Arbeitskraft auf Dauer beeinträchtigt wird, Umbaumaßnahmen in der Wohnung notwendig werden, Kosten für Betreuung und Versorgung anfallen oder gar eine berufliche Umschulung notwendig wird?

Wie schützt Sie die gesetzliche Unfallversicherung?

Durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz nur für Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Dabei deckt sie nur Unfälle - und auch Wegeunfälle -, die in direktem Zusammenhang mit dieser Beschäftigung stehen.

Dort, wo die meisten Risiken lauern - nämlich in Ihrer Freizeit, beim Spielen, beim Sport, im Urlaub oder im Haushalt - sind Sie den Folgen eines Unfalls schutzlos ausgeliefert. Insbesondere für Hausfrauen, Selbständige, Kleinkinder und Personen im Ruhestand besteht für das Unfallrisiko überhaupt kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

Sichern Sie sich Ihre Lebensqualität!

Die Unfallversicherung schließt alle Lücken. Sie bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz bei allen Unfällen des täglichen Lebens. Rund um die Uhr und weltweit.

Tipp vom Experten:
Sie sollten darauf achten, dass folgende Einschlüsse bei Ihrer Unfallversicherung berücksichtigt werden:
Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.

  • Frühsommer-Meningoencephalitis infolge Zeckenbiss
  • Herzinfarkt als Unfallursache
  • Schlaganfall als Unfallursache
  • Fluggastrisiko
  • Kinderlähmung
  • Vergiftungen
  • Wundstarrkrampf/Tollwut

Da die Ausübung "extremer" Sportarten wie z. B. Fallschirmspringen, Paragleiten, Tauchen und Motorsportarten bei den meisten Versicherungen nicht eingeschlossen sind, sollten sie bei Bedarf Ihren Versicherungsfachmann informieren.


Ich freue mich auf Ihre Offertanfrage!


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