KFZ-Versicherung
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftfahrzeug ist eine Pflichtversicherung. Damit Sie das Fahrzeug behördlich zulassen können, benötigen Sie den Nachweis, daß eine Haftpflichtversicherung vorliegt.
Ein von Ihnen verursachter Schaden wird vom Versicherer an den Geschädigten bezahlt. Die Versicherung schützt aber auch vor Ansprüchen, die ungerechtfertigt an sie gestellt werden, indem die Versicherung die Kosten der Abwehr übernimmt.
Schäden die sie selbst erleiden sind in der Haftpflichtversicherung nie versichert.
Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Sie bietet finanziellen Schutz bei Reparatur, völligen Verlust oder Totalschaden.
Was ist bei einem Kaskoschaden zu beachten, damit der Versicherer nicht leistungsfrei wird ?
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Unverzügliche Verständigung der nächsten Polizei bei Brand, Diebstahl, Explosion, Parkschaden, Berührung mit Haar- und Federwild.
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Genaue Aufnahme des Schadens (Ursache, Umfang, Höhe, ...) und unverzügliche Übersendung einer Schadensmeldung an die Versicherung.
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Veranlassung einer Sachverständigenbesichtigung vor Reparatur des Schadens, da sonst die Versicherung leistungsfrei ist.
Ich freue mich auf Ihre Offertanfrage!
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