Pensionskasse
Im Rahmen eines Pensionskassenmodells für Mitarbeiter (=Beitragszusage) zahlt der Arbeitgeber für alle oder für ausgewählte Mitarbeiter (z.B. angestellte Familienmitglieder) Beiträge in die Pensionskasse ein. Diese Beiträge können als Fixbetrag oder als Prozentsatz des Bruttoeinkommens definiert werden. Der Arbeitnehmer kann bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zusätzlich eigene zahlen. Diese Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen des § 18 EStG geltend gemacht werden. Einzahlungen des Arbeitnehmers in eine Pensionskasse sind bis EURO 1000,-- jährlich prämienbegünstigt. Die Pensionskasse verwaltet und veranlagt die eingezahlten Gelder und schreibt sie zusammen mit den von allen Steuern befreiten Kapitalerträgen den individuellen Kapitalkonten der Arbeitnehmer gut. Aus diesem Kapital erwachsen dem Arbeitnehmer Ansprüche auf eine lebenslange und wertgesicherte Alters-, Hinterbliebenen- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Vorteile für den Arbeitgeber:
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Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgabe
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Keine Lohnnebenkosten, somit günstiger als Gehaltserhöhung
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Mitarbeiterbindung
Vorteile für den Arbeitnehmer:
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Pensionskassenbeträge sind von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit
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Steuerfreie Veranlagung durch die Pensionskasse
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Schutz des Kapitals bei Insolvenz des Unternehmens
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