Abfertigung NEU
Ab 1.1.2003 ist das Gesetz über die Abfertigung neu voll wirksam. Damit steht das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen, und sämtliche Abfertigungsansprüche für nach dem 1.1.2003 eingestellte Mitarbeiter sind nur mehr über Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) abzuwickeln.
Ich bitte Ihnen eine kostenfreien Analyse Ihres Unternehmens und berate Sie gerne bei der Wahl der Mitarbeitervorsorgekasse.
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