Pensionszusage
Aus Betriebsvermögen wird Privatvermögen!
Je höher der Aktivbezug umso größer ist bei Pensionsantritt auch die Pensionslücke. Dies betrifft insbesondere leitende Angestellte und geschäftsführende Gesellschafter.
Die Lösung ist eine freiwillige Pensionszusage des Unternehmens vorrangig für leitende Angestellte und geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. Sie stellt eine sichere und steuersparende Möglichkeit der Pensionsvorsorge dar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenvorsorge zu vereinbaren. Daneben stellt die Pensionszusage ein Bindungsinstrument für wichtige Mitarbeiter dar.
Vorteile für den Arbeitgeber:
Vorteile für den Arbeitnehmer:
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Steueraufschub
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Möglichkeit der Berufsunfähigkeit – und Hinterbliebenenvorsorge
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Verminderung der Pensionslücke
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Wahlweise Kapitalablöse oder Rente
Vereinbaren Sie doch einfach einen kostenfreien, unverbindlichen Beratungstermin!
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